Landrat zeichnet düsteres Bild
Beitrag in der NOZ vom 20. 01. 2025 von Mirco Moormann
Windräder so weit das Auge reicht: Was kommt auf die Samtgemeinde Werlte zu?
Durch die Neuordnung der Windenergie-Pläne werden voraussichtlich viele neue Windräder in der Samtgemeinde Werlte entstehen. Doch die Zahl könnte noch deutlich höher werden. Denn beim sogenannten Repowering gibt es noch Gesetzeslücken.
Schon jetzt ist klar, dass die Samtgemeinde Werlte beim Ausbau der Windenergie landkreisweit Spitzenreiter sein wird. Denn nach der Umsetzung des neuen Raumordnungsprogramms sollen deutlich mehr als 10 Prozent der Fläche für Wind- und Solarflächen zur Verfügung stehen. Aktuell gibt es Pläne für einen Windpark bei Vrees, der aufgrund seiner Lage im Wald für Kritik sorgt.
Die Pläne für die Verteilung der Windräder werden im neuen Regionalen Raumordnungsprogramm, das der Kreistag am 27. Januar verabschieden will, geregelt. Landrat Marc-André Burgdorf (CDU) hat die Gründe für diese Regelung auf dem Neujahrsempfang in Werlte noch einmal erläutert und verteidigt. Denn vom Nachbarlandkreis Cloppenburg gibt es Kritik an daran.
Deshalb sollen im Emsland Windräder auch im Wald errichtet werden
Burgdorf sagte, dass der Landkreis seine Flächenziele einhalten müsse, und dass gewisse Abstände zu Wohnbebauungen eingehalten werden sollen. Man könne die Windräder sogar in einer Entfernung von 500 Metern zur Wohnbebauung errichten, aber das sei nicht gewollt. Um den vom Land vorgegebenen Flächenanteil zu erreichen, müsse deshalb in den Wald ausgewichen werden.
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Denn sollte das vorgegebene Flächenziel für Windkraft von 3,07 Prozent für den Landkreis Emsland nicht erreicht werden, dann könne es zu Wildwuchs von Anlagen kommen. „Dann tritt die Superprivilegierung in Kraft – und überall könnten unkontrolliert Anlagen gebaut werden“, sagte Burgdorf. Deshalb müssten die geplanten Gebiete nun festgelegt und beschlossen werden.
Gesetzeslücke beim Repowering kann zum Problem im Emsland werden
Ein weiteres Problem für die unkontrollierte Ausbreitung der Windenergieanlagen entstehe aufgrund der aktuellen Gesetzeslage beim sogenannten Repowering. Beim Repowering werden alte Windkraftanlagen und -parks durch neue, leistungsfähigere Anlagen ersetzt. Eine Lücke im Baugesetzbuch lasse bei der Planung dieser neuen Anlagen jedoch unterschiedliche rechtliche Auslegungen zu, so Burgdorf, der selbst Jurist ist.
Der Windpark in Rhede-Borsum wird zurzeit repowert. Archivfoto: Gerd Schade
So könnten alte Windparks, in denen beispielsweise zehn Anlagen stehen, deutlich größer werden. Nicht nur, da die Anlagen deutlich höher werden, sondern sich auch die Fläche erweitern könnte. Dies passiere, da die neuen Anlagen nicht mehr in das ursprüngliche Gebiet des bestehenden Parks hineinpassten. Deshalb könne man mit Anlagen aus diesen Flächen „herausspringen“, sodass mehr Fläche für Windkraft entstehe.
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Sollte dies passieren – und der entsprechende Paragraf 245e im Baugesetzbuch nicht geändert werden – seien einige Kommunen in Zukunft „von Windanlagen umzingelt“, so Burgdorf. Er nannte die Gemeinde Lorup, es könne aber auch andere Kommunen betreffen. Der Landrat ergänzte, dass die aktuellen Planungen für das Raumordnungsprogramm „dann gleich in die Tonne getreten“ werden könnten. Und die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber Windkraft werde dann ebenfalls verloren sein.