Die riesigen Moorflächen im Bourtanger Moor waren bis 1923 noch weitgehend in privatem Besitz der Landwirte der angrenzenden linksemsischen Dörfern. Ihnen fehlte aber das Geld, um das Moor großflächig zu kultivieren.
Durch das im Jahre 1919 auf Drängen der Heuerleute-Verbände geschaffene Reichssiedlungsgesetz wurden große Flächen vom Staat gegen Entschädigung enteignet, um zunächst Möglichkeiten zu schaffen, das Moor in Teilen zu kultivieren. Die Bauern konnten Teile des kultivierten Landes selbst kaufen. Doch zumeist besaßen sie nicht genügend Bargeld. Ansonsten wurden dort Heuerleute und siedlungswillige Knechte und Mägde die Möglichkeit einer eigenen landwirtschaftlichen Existenz eröffnet.
Die Bauernverbände liefen allerdings Sturm gegen die Ödlandkultivierung, die nicht ihrem eigenen Nachwuchs zu Gute kam.